In welche Pflegestufe werde ich eingeordnet?

Die Entscheidung über die Pflegestufe wird recht bürokratisch getroffen. Es gibt mehrere Faktoren, die darüber entscheiden. Hier möchten wir, für den Einstieg vor allem auf zweierlei hinweisen:

- Strittig ist oft die "voraussichtliche Dauer". Der §14 des SGB XI legt fest, das die Pflegekassen nur zahlen dürfen, wenn es absehbar ist, das für länger als sechs Monate Pflegebedarf besteht.

- Bei der Entscheidung über die Pflegestufe wird sehr viel Wert darauf gelegt, wie viele Minuten täglich pflegerische Hilfen in Anspruch genommen werden müssen. Dabei werden vor allem Zeiten anerkannt, die für Körperpflege, Toilettengänge, Kleiden, die Nahrungsaufnahme und die Begleitung zu diesen Tätigkeiten ("Grundpflege") benötigt werden. Darüber hinaus wird noch die Zeit für die hauswirtschaftliche Hilfe anerkannt ... das ist aber in der Regel unstrittig.
Hier eine kurze Übersicht:

insgesamt mind.
90 min
180 min
300 min
f. d. Grundpflege mind.
46 min
120 min
240 min



Erläuterungen zur sogenannten "Pflegestufe 0".



“...auf diesem Wege möchte ich Ihnen sehr herzlich für Ihre hilfreichen Internetseiten danken. Da meine Mutter nach einem Schlaganfall ... alsbald nach Hause entlassen wird ..., kommen eine Menge Fragen, auch die des MD, auf uns zu. Daher waren mir Ihre Ausführungen sehr hilfreich. Ihre Internetseiten sind sehr übersichtlich gegliedert und die Inhalte praxisorientiert. Mit freundlichen Grüßen, Wolfgang S.” Rundgang mit den wichtigsten Fakten zur Einstufung