Was ändert sich durch die Pflegereform?

Am 14. März 2008 hat der Bundestag ein Paket von Maßnahmen zur Pflegereform beschlossen. Hier finden Sie die wesentlichen Veränderungen.

Aufzaehlung  Statt bisher 460 Euro jährlich wird es je nach schwere der Behinderung 1200 oder 2400 Euro im Jahr für qualifizierte Betreuungsangebote für Demenzkranke geben. Stationäre Einrichtungen können mit zusätzlichem Geld Personal für die Pflege Demenzkranker einstellen.
Aufzaehlung  Anrecht auf – unbezahlte – Pflegezeit: Angestelle in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten können für die Pflege naher Angehöriger bis zu 6 Monaten Freistellung in Anspruch nehmen.
Unabhängig von der Betriebsgröße haben im akuten Pflegefall Beschäftigte das Recht, sich bis zu zehn Arbeitstage freistellen zu lassen, um für einen nahen Angehörigen eine gute Pflege zu organisieren.
Aufzaehlung  Pflegeeinrichtungen werden in Zukunft ohne Anmeldung kontrolliert – ab 2011 jährlich. Die wesentlichen Teile der Prüfberichte werden allgemeinverständlich formuliert. Sie müssen im Haus ausgehängt und veröffentlicht werden.
Aufzaehlung  Erstmals seit 1995 wird das Pflegegeld zum 1.7.08 erhöht. Für die Zukunft sind regelmäßige Anhebungen der Leistungen der Pflegeversicherung festgeschrieben (Beträge). Es gibt auch Verbesserungen bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Aufzaehlung  Pflegestützpunkte werden nicht bundesweit, sondern den Anträgen der Bundesländer entsprechend eingerichtet. Es gibt kein einheitliches Konzept, weil in einigen Ländern bereits eine große Anzahl von Pflegeberatungsstellen etabliert wurde. Organisation und Finanzierung der Pflegestützpunkte ist auch nach den Bundestagsbeschlüssen nicht klar geregelt, aber ein Rechtsanspruch auf kostenfreie individuelle Pflegeberatung für alle Versicherten gilt ab dem 1.1.2009.
Aufzaehlung  Pflegeheime müssen ihre Pflegekräfte nach den ortsüblichen Vergütungen entlohnen. Dies ist zukünftig Voraussetzung für die Zulassung eines Pflegeheims durch Versorgungsvertrag und für die Aufrechterhaltung der Zulassung.
Aufzaehlung  Ab dem 1.7.2008 steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung auf 1,95 % (bzw. 2,2 % für Kinderlose).

Diese Beschlüsse müssen im April noch durch den Bundesrat. Vielleicht ergeben sich dort noch Änderungen.
Über die Geschichte der Pflegereformen in Deutschland können sie auf der Internetseite www.pflegereform.pflegestufe.info viele Details aus den letzten Jahren lesen.
Eine ausführliche Beschreibung der Veränderungen durch die Pflegereform 2008 können sie als [.pdf Datei 285kB] herunterladen.

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"Aber ich möchte Ihnen noch sagen, dass ich Sie gerne weiterempfehlen werde. Besten Dank für Ihre Bemühungen." Anita B., Nittel Rundgang mit den wichtigsten Fakten zur Einstufung