Beratung zur Pflegeversicherung

Georg PaaßenViele der häufig gestellten Fragen zur Entscheidung über eine Pflegestufe können beantwortet werden, wenn Sie sich auf diesen Internetseiten umsehen, Broschüren der Pflegekassen oder Gesundheitsministerien studieren oder Ratgeberseiten entsprechender Zeitschriften lesen.

Ob es sich für Sie ganz persönlich lohnt einen Widerspruch bis vor Gericht zu bringen ... das lässt sich oft nicht auf der Basis solcher allgemeinen Informationen entscheiden. Dazu gehört manchmal altenpflegerisches Fachwissen und Erfahrung im Umgang mit den MDK-Gutachten und dem Einstufungsverfahren.

Unser Angebot:

Wir erarbeiten auf der Grundlage Ihrer Informationen eine schriftliche Stellungnahme entsprechend der "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi), die im Detail erklärt, welche Pflegestufe unseres Erachtens angebracht wäre. Diese schriftliche Stellungnahme können Sie zur Begründung eines Widerspruchs vorlegen. Die Basis für unsere Arbeit ist in der Regel das vom MDK für die Pflegekasse erstellte "Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI".

Ihr Aufwand:

Sie müssen uns Kopien des Schriftverkehrs mit der Pflegekasse/dem Sozialgericht zur Verfügung stellen. Bitte achten Sie darauf, dass die dort gesetzten Fristen einhalten werden. Erst nach Durchsicht der Unterlagen und einem längeren Gespräch, in der Regel am Telefon, erteilen Sie den Auftrag für eine schriftliche Stellungnahme, für deren Erstellung wir ca. 10 Arbeitstage benötigen.

Preise:

Für eine ausführliche telefonische Beratung stellen wir 49 Euro in Rechnung. Eine schriftliche Stellungnahme zur Begründung im Widerspruchsverfahren kostet in der Regel 235 Euro.

Kontakt:

Sie können uns eine eMail schreiben, oder unser Kontaktformular verwenden. Haben Sie Interesse an einem Vortrag oder einer Fortbildung zur Pflegeversicherung? [... mehr]

"Lieber Herr Paaßen, ...freue ich mich Ihnen mitteilen zu können, dass die Pflegekassen nach erneuter Begutachtung durch den MDK nunmehr die Pflegestufe 1 anerkannt hat, was zweifelsohne nicht zuletzt Ihrer fundierten Stellungnahme zuzurechnen ist. Bernd N., Köln"








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