Viele der häufig gestellten Fragen zur Entscheidung über eine Pflegestufe können beantwortet werden, wenn Sie sich auf diesen Internetseiten umsehen, Broschüren der Pflegekassen oder Gesundheitsministerien studieren oder Ratgeberseiten entsprechender Zeitschriften lesen.
Ob es sich für Sie ganz persönlich lohnt einen Widerspruch bis vor Gericht zu bringen ... das lässt sich oft nicht auf der Basis solcher allgemeinen Informationen entscheiden. Dazu gehört manchmal altenpflegerisches Fachwissen und Erfahrung im Umgang mit den MDK-Gutachten und dem Einstufungsverfahren.
Die Einstufung von Kindern oder von Behinderten ist durch viele Einzelfallentscheidungen und Ausnahmeregelungen geprägt. Dazu können wir Sie leider nicht beraten. Unsere Kompetenz haben wir in der Altenpflege erworben.
Die Pflegestufen und die soziale Absicherung von Pflegebedürftigen in Österreich und der Schweiz folgt jeweils eigenen Vorschriften. Auf diesen Internetseiten geht es um die Situation in Deutschland.
Wir erarbeiten auf der Grundlage Ihrer Informationen eine schriftliche Stellungnahme entsprechend der "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi), die im Detail erklärt, welche Pflegestufe unseres Erachtens angebracht wäre. Diese schriftliche Stellungnahme können Sie zur Begründung eines Widerspruchs vorlegen. Die Basis für unsere Arbeit ist in der Regel das vom MDK für die Pflegekasse erstellte "Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI".
Wir brauchen eine Kopie des MDK-Gutachtens, dass Sie bei der Pflegekasse anfordern können. Auch ein Arzt oder Krankenhausbericht wären hilfreich. Bitte achten Sie darauf, dass gesetzte Fristen eingehalten werden. Erst nach Durchsicht der Unterlagen und einem längeren Gespräch, in der Regel am Telefon, erteilen Sie einen kostenpflichtigen Auftrag für eine Beratung.
Für eine ausführliche telefonische Beratung stellen wir 49 Euro in Rechnung. Eine schriftliche Stellungnahme zur Begründung im Widerspruchsverfahren kostet in der Regel 235 Euro.
Sie können uns eine eMail schreiben, oder unser Kontaktformular verwenden. Haben Sie Interesse an einem Vortrag oder einer Fortbildung zur Pflegeversicherung? [... mehr]
