Text vorlesen lassenBeratung zur Pflegeversicherung

Georg PaaßenViele der häufig gestellten Fragen zur Entscheidung über eine Pflegestufe können beantwortet werden, wenn Sie sich auf diesen Internetseiten umsehen, Broschüren der Pflegekassen oder Gesundheitsministerien studieren oder Ratgeberseiten entsprechender Zeitschriften lesen.

Ob es sich für Sie ganz persönlich lohnt einen Widerspruch bis vor Gericht zu bringen ... das lässt sich oft nicht auf der Basis solcher allgemeinen Informationen entscheiden. Dazu gehört manchmal altenpflegerisches Fachwissen und Erfahrung im Umgang mit den MDK-Gutachten und dem Einstufungsverfahren.
Die Einstufung von Kindern oder von Behinderten ist durch viele Einzelfallentscheidungen und Ausnahmeregelungen geprägt. Dazu können wir Sie leider nicht beraten. Unsere Kompetenz haben wir in der Altenpflege erworben.
Die Pflegestufen und die soziale Absicherung von Pflegebedürftigen in Österreich und der Schweiz folgt jeweils eigenen Vorschriften. Auf diesen Internetseiten geht es um die Situation in Deutschland.

Unser Angebot:

Wir erarbeiten auf der Grundlage Ihrer Informationen eine schriftliche Stellungnahme, die im Detail erklärt, welche Pflegestufe unseres Erachtens angebracht wäre. Die Grundlage für eine solche Stellungnahme sind die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi). Diese schriftliche Stellungnahme können Sie zur Begründung eines Widerspruchs vorlegen.

Wir benötigen ...

Die Basis für unsere Arbeit ist in der Regel das vom MDK für die Pflegekasse erstellte "Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI". Das MDK-Gutachtens können Sie bei der Pflegekasse anfordern. Wir bräuchten davon eine Kopie. Auch ein leidlich aktueller Arzt- oder Krankenhausbericht wären hilfreich. Erst nach Durchsicht der Unterlagen und einem längeren Gespräch, in der Regel am Telefon, erteilen Sie einen Auftrag für eine kostenpflichtige Beratung.
Bitte achten Sie selbst darauf, dass gesetzte Fristen eingehalten werden.

Preise:

Für eine ausführliche telefonische Beratung stellen wir 49 Euro in Rechnung. Eine schriftliche Stellungnahme zur Begründung im Widerspruchsverfahren kostet in der Regel 235 Euro.

Kontakt:

Sie können uns eine eMail (auch mit Anhängen) schreiben, oder unser Kontaktformular verwenden. Selbstverständlich können Sie auch einen Brief schicken:
pflegestufe.info
Borbecker Platz 3
D-45355 Essen

Faxempfang können wir, nach vielen schlechten Erfahrungen mit dieser Technik, nicht mehr anbieten.



"Lieber Herr Paaßen, ...freue ich mich Ihnen mitteilen zu können, dass die Pflegekassen nach erneuter Begutachtung durch den MDK nunmehr die Pflegestufe 1 anerkannt hat, was zweifelsohne nicht zuletzt Ihrer fundierten Stellungnahme zuzurechnen ist. Bernd N., Köln"
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