Einleitung

Wenn Sie sich zum ersten Mal mit der Pflegeversicherung aus der Sicht der "Leistungsempfänger" auseinandersetzen, empfehlen wir Ihnen die Internetseiten ihrer Pflegekasse oder die Broschüren des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales. [... zum Ministerium; dort die Informationen zur Pflege anklicken]
Haben Sie spezielle Fragen zur Einstufung Behinderter, können wir Ihnen nicht viel weiter helfen, weil es bei uns um die Altenpflege geht. Es gibt eine große Zahl von Gerichtsurteilen, die die Pflegestufe Behinderter beeinflussen können. Dabei den Überblick zu behalten übersteigt unsere Möglichkeiten. Die meisten großen Selbsthilfegruppen vermitteln Ihnen gern Rat und Hilfe.

Wenn Ihnen ein Bescheid der Pflegekasse vorliegt,
wenn Sie Fragen zum "Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI" haben,
wenn Sie sich hauptberuflich mit der Altenpflege beschäftigen
... sind Sie hier richtig.

Wir bieten Ihnen verschiedene Wege an, sich die Informationen von PFLEGESTUFE.INFO zu erschließen:

Ein Rundgang der Ihnen auf 6 Stationen die wichtigsten Fakten der Einstufung erklärt. Bitte folgen Sie dem gelben Zeichen unten rechts.
Schnelle Antworten gibt es auf der Seite STICHWORTE.
Viele Gesetzestexte, die für die Begutachtung wichtig sind, finden sie unter der Rubrik ORIGINALTEXTE.
Häufig gestellte Fragen beantworten wir in den FAQ.

Einfach "nur stöbern" geht selbstverständlich auch ...

Bitte beachten Sie unser Beratungsangebot.

Barrierefreiheit

Beim Aufbau dieses Internetseiten haben wir beachtet, dass es unterschiedliche Bedürfnisse beim Umgang mit Internetseiten gibt.
... mehr

Rundweg zu den wichtigsten Stationen von Pflegestufe.info