Originaltexte

wir haben hier die Originaltexte für Sie zusammengestellt.
Bitte wählen Sie im Menü den Text, der Sie interessiert.


Aufzaehlung Körperpflege

"Die Hautpflege (einschließlich Gesichtspflege) ist als Bestandteil der Körperpflege bei den jeweiligen Zeitorientierungswerten berücksichtigt. Das Schminken kann nicht als Gesichtspflege gewertet werden. Zur Körperpflege zählt auch das Haarewaschen. Es ist Bestandteil der Verrichtung Waschen/Duschen/Baden. Erfolgt das Haarewaschen im Rahmen einer dieser Verrichtungen ist dies dort zu dokumentieren. Alleiniges Haarewaschen ist der Verrichtung "Waschen" zuzuordnen und unter "Teilwäsche Oberkörper" zu dokumentieren. Der notwendige zeitliche Hilfebedarf ist jeweils gesondert zu dokumentieren. Ein ein- bis zweimaliges Haarewaschen pro Woche entspricht dem heutigen Hygienestandard. Maßgebend ist die medizinische bzw. pflegerische Notwendigkeit.
Der Hilfebedarf beim Haarewaschen umfasst auch die Haartrocknung.

1. Waschen

- Ganzkörperwäsche: (GK): 20 bis 25 Min.
- Teilwäsche Oberkörper: (OK): 8 bis 10 Min.
- Teilwäsche Unterkörper: (UK): 12 bis 15 Min.
- Teilwäsche Hände/Gesicht: (H/G): 1 bis 2 Min.
Während die Intimwaschungen hier zu berücksichtigen sind, ist die Durchfüh-rung einer Intimhygiene z. B. nach dem Toilettengang der Verrichtung "Darm- und Blasenentleerung" zuzuordnen.

2. Duschen

- Duschen: 15 bis 20 Min.
Hilfestellung beim Betreten der Duschtasse, bzw. beim Umsetzen des An-tragstellers z. B. auf einen Duschstuhl, ist im Bereich der Mobilität "Stehen" zu berücksichtigen.
Wenn bei dieser Verrichtung nur Teilhilfen (Abtrocknen/Teilwaschungen) anfallen, kann der Zeitorientierungswert nur anteilig berücksichtigt werden.

3. Baden

- Baden: 20 bis 25 Min.
Eine Hilfestellung beim Einsteigen in die Badewanne ist im Bereich der Mobilität "Stehen" zu berücksichtigen.
Wenn bei dieser Verrichtung nur Teilhilfen (Abtrocknen/Teilwaschungen) anfallen, kann der Zeitorientierungswert nur anteilig berücksichtigt werden.

4. Zahnpflege

- Zahnpflege: 5 Min.
So weit nur Mundpflege erforderlich ist, kann der Zeitorientierungswert nur anteilig berücksichtigt werden.

5. Kämmen

- Kämmen: 1 bis 3 Min.

6. Rasieren

- Rasieren: 5 bis 10 Min.

7. Darm- und Blasenentleerung

Nicht zu berücksichtigen ist unter diesen Verrichtungen die eventuell eingeschränkte Gehfähigkeit beim Aufsuchen und Verlassen der Toilette. Kann der Antragsteller die Toilette nur deshalb nicht alleine aufsuchen, ist dies unter "Gehen" im Bereich der Mobilität festzustellen und zeitlich zu bewerten.
- Wasserlassen (Intimhygiene, Toilettenspülung ): 2 bis 3 Min.
- Stuhlgang (Intimhygiene, Toilettenspülung ): 3 bis 6 Min.
- Richten der Bekleidung: insgesamt 2 Min.
- Wechseln von Windeln (Intimhygiene, Entsorgung)
o nach Wasserlassen: 4 bis 6 Min.
o nach Stuhlgang: 7 bis 10 Min.
- Wechsel kleiner Vorlagen: 1 bis 2 Min.
Beachte: Der im Rahmen eines Toilettentrainings erforderliche Windelwechsel ist von seinem zeitlichen Aufwand her in der Regel sehr viel geringer ausgeprägt als ein üblicher Windelwechsel, dem eine unkontrollierte und ungeregelte Harnblasen- und Darmentleerung zugrunde liegt.
- Wechseln/Entleeren des Urinbeutels: 2 bis 3 Min.
- Wechseln/Entleeren des Stomabeutels: 3 bis 4 Min."



Quelle = "Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches", veröffentlicht im August 2006 vom MDS, Essen, Seite 109ff

Zurück zur Liste der Originaltexte