Mehr Geld für die Pflegebedürftigen

Am 13. März 2008 hat der Bundestag eine Reform der Pflegeversicherung verabschiedet. Es wurde beschlossen die Zahlungen der Pflegeversicherung im Laufe mehrerer Jahre stufenweise zu erhöhen.

Aufzaehlung Die ambulanten Sachleistungsbeträge werden bis 2012 stufenweise angehoben:

bisher
ab 1.7.2008
ab 1.1.2010
ab 1.1.2012
Stufe I
384
420
440
450
Stufe II
921
980
1040
1100
Stufe III
1432
1470
1510
1550

*Die Stufe III für Härtefälle im ambulanten Bereich in Höhe von 1.918 €/monatlich bleibt unberührt.

Aufzaehlung Das Pflegegeld wird bis 2012 angehoben:

bisher
ab 1.7.2008
ab 1.1.2010
ab 1.1.2012
Stufe I
205
215
225
235
Stufe II
410
420
430
440
Stufe III
665
675
685
700
Auch bei der so genannten Verhinderungspflege erhöhen sich die Leistungen. Ist eine Pflegeperson vorübergehend wegen Krankheit oder Urlaub an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für bis zu vier Wochen.
Bisher lag die Grenze bei 1432 € pro Jahr.
Ab dem 1. Juli 2008 gelten 1470 €, ab 2010 bis 1510 € und ab 2012 1550 €.
Die stationären Sachleistungsbeträge der Stufen I und II bleiben zunächst unverändert. Die Stufe III und Stufe III in Härtefällen werden bis 2012 stufenweise verändert:
bisher
2008
2010
2012
Stufe III
1432
1470
1510
1550
Stufe III
Härtefall
1688
1750
1825
1918

Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen ab 2015 regelmäßig alle drei Jahre erhöht werden. Die Erhöhungen sollen an die Preisentwicklung angepasst werden.

Die zusätzlichen Leistungen für Menschen mit "erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" von bisher 460 € jährlich, werden angehoben. In Zukunft gibt es zwei Stufen, 1200€ oder 2400 € jährlich.
Es gibt noch weitere Veränderungen, die diesen Rahmen jedoch sprengen würden. Eine ausführliche Beschreibung der Veränderungen durch die Pflegereform können sie als PDF-Datei herunterladen.


Quelle: Bundesgesundheitsministerium: "Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Pflegereform" (Stand März 2008)