Geldleistungen der Pflegeversicherung

Im Juni 2007 haben die Spitzen der schwarz-roten Bundesregierung beschlossen, dass die Leistungen der Pflegeversicherung dynamisiert werden sollen. Die Beträge, die ab dem 1. Juli 2008 gelten sollen finden Sie hier.
Im März 2008 hat der Bundestag umfangreiche Änderungen der Pflegeversicherung beschlossen. Eine ausführliche Beschreibung der Veränderungen durch die Pflegereform können sie als .pdf Datei herunterladen.

    Pflegestufe I
Erheblich Pflegebedürftige
Pflegestufe II
Schwer-
pflegebedürftige
Pflegestufe III
Schwerst-
pflegebedürftige
(besondere Härtefälle)
Häusliche Pflege Pflegesachleistung
monatlich bis zu
(siehe Kombinationsleistung)
384 Euro 921 Euro 1.432 Euro
(1.918 Euro )
Häusliche Pflege Pflegegeld
monatlich
205 Euro 410 Euro 665 Euro
Pflegevertretung
- durch nahe Angehörige
- durch sonstige Personen
Pflegeaufwendungen
für bis zu vier Wochen im Kalenderjahr bis
205 Euro
(1.432 Euro )*
410 Euro
(1.432 Euro )*
665 Euro
(1.432 Euro )*
Kurzzeitpflege Pflegeaufwendungen
jährlich bis zu
1.432 Euro 1.432 Euro 1.432 Euro
Teilstationäre
Tages- und Nachtpflege
Pflegeaufwendungen
monatlich bis zu
384 Euro 921 Euro 1.432 Euro
Ergänzende Leis-
tungen
für Pflege-
bedürftige mit erheblichem allgemeinem
Betreuungsbedarf
Leistungsbetrag
jährlich bis zu
460 Euro 460 Euro 460 Euro
Vollstationäre
Pflege
Pflegeaufwendungen
pauschal monatlich
1.023 Euro 1.279 Euro 1.432 Euro
(1.688 Euro )
Pflege in voll-
stationären
Einrichtungen der
Behindertenhilfe
Pflegeaufwendungen in Höhe von 10 % des Heimentgelts höchstens 256 Euro monatlich höchstens 256 Euro monatlich höchstens 256 Euro monatlich
Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind Aufwendungen monatlich bis zu 31 Euro 31 Euro 31 Euro
Zahlung von Renten-versicherungsbeiträgen für Pflegepersonen je nach Umfang der Pflegetätigkeit monatlich bis zu
(Beitrittsgebiet)
130 Euro
(111)
260 Euro
(223)
390 Euro
(334)
    Pflegestufe I
Erheblich Pflegebedürftige
Pflegestufe II
Schwer-
pflegebedürftige
Pflegestufe III
Schwerst-
pflegebedürftige
(in besonderen Härtefällen)

*) Auf Nachweis werden den ehrenamtlichen Pflegepersonen notwendige Aufwendungen (Verdienstausfall, Fahrkosten usw.) bis zum Gesamtbetrag von 1.432 Euro erstattet.

Pflegende Angehörige können sich auch freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern.

zur vollständigen Liste aller Leistungen der Pflegeversicherung.


Quelle = “Vierter Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung ”
veröffentlicht im Januar 2008 vom Bundesgesundheitsministerium
heruntergeladen am 30.1.2008