Pflegereform 2015

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2018

Nach 2008 und 2012 trat 2015 ein weiteres Pflege-Reform-Paket in Kraft. Wieder wurde an Stellschrauben gedreht, vor allem um pflegenden Angehörigen mehr Unterstützung zukommen zu lassen.

Ein paar gute Nachrichten:

Seit 2015 werden Pflegegeld-Ansprüche und Sachleistungs-Ansprüche dynamisiert. Die Kostensteigerungen bei den Pflegeanbietern sollen regelmäßig geprüft und (teilweise) ausgeglichen werden, was dem Werterhalt der SGB XI-Leistungen dient.

Erhöht wurden zudem die Leistungen für die Verhinderungspflege von 1.550 € (für 4 Wochen) auf 1.612 € (für 6 Wochen). Der Erstattungsanspruch für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wurde erhöht von monatlich 31 € auf 40 €.