Pflegebedürftige stellen bei der Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen.
Die Pflegekassen geben einen Gutachtenauftrag an den zuständigen Medizinischen Dienst (MDK). Von dort wird (in der Regel schriftlich) ein Termin für die Einzelfallbegutachtung vereinbart. Wenn möglich kommen die Gutachtenden nach Hause.
Auf der Grundlage des MDK-Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über die Einstufung und teilt das Ergebnis schriftlich den Versicherten mit. In diesem Bescheid wird auch auf die Möglichkeiten des Widerspruchs hingewiesen und eine Frist dafür genannt.
Sind Sie mit der Entscheidung unzufrieden? Es ist sinnvoll sich von der Pflegekasse eine Kopie das MDK Gutachtens (etwa 8-10 Seiten) schicken zu lassen. Im Gutachten finden Sie alle Details, die zur Einstufung berücksichtigt wurden.
Ein Widerspruch muss fristgerecht und in der Regel schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht werden. Die Begründung für einen Widerspruch sollte detailliert Unzulänglichkeiten des MDK Gutachtens aufzeigen und sich auf die allgemein verbindlichen Begutachtungsrichtlinien beziehen. Dabei können wir Sie unterstützen. [... zum Beratungsangebot]
Über den Widerspruch wird zuerst von der Pflegekasse intern entschieden. Dazu wird in der Regel der MDK um eine Stellungnahme gebeten. Häufig wird "nach Aktenlage" entschieden.
Der nächste Schritt wäre eine Klage vor dem zuständigen Sozialgericht.