[9.6.2007]
Zu den Aufgaben gehört es im Einzelnen zu regeln - und zu aktualisieren - was im Detail so in kein Gesetz passte. Es geht um die Ausgestaltung der Chroniker Programme, Richtlinien zur Verordnung von Heil- und Hilfsmittel und der häuslichen Krankenpflege, ... Auch zu einzelnen Krankheitsbildern hat der Gemeinsame Bundesausschus bereits Informationen veröffentlicht. Die Internetseiten sind ein Fundgrube für alle, die sich mit Kassen oder ÄrztInnen über den Umfang der Versorgung nicht einigen können.
Zu den Informationen des Gemeinsamen Bundesausschuss
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