[1.8.2007]
Die Tagesschau berichtet von einer Altenheimbewohnerin, die nicht in die Pflegestufe I eingestuft wurde. Die Rechnungen für die Pflege muss sie also selbst tragen. Bisher konnten diese Aufwendungen nicht abgesetzt werden, weil sie nicht als Krankheitskosten anerkannt wurden.
In seinem heutigen Urteil hat der Finanzhof die Lage von Pflegebedürftigen gestärkt. Wie viele Menschen von dieser Neuregelung profitieren ist nicht bekannt. Es ist möglich, dass in der nächsten Zeit weitere Verfahren angestrengt werden, um die steuerliche Gleichstellung von Krankheits- und Pflegekosten auszuweiten.
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