[11.2.2008]
Auf den ersten Blick sieht das logisch aus, schließlich können die Kosten für das Essen zuhause gespart werden. Andererseits: niemand im ALG II Haushalt bekommt zusätzliche Fahrtkosten für Besuche im Krankenhaus erstattet. Im Krankenhaus wird keine Wäsche gewaschen; Treppe putzen und Blumengießen in Singlehaushalten und die häufig nötigen Botengänge während des Aufenthalts im Krankenhaus: das alles sei mit der ALG II Pauschale abgedeckt, argumentieren die Sozialrechtsfachleute.
Petitionsausschuss, Bundesministerium und Sozialgerichte veröffentlichen in dieser unklaren Rechtslage seit Monaten immer neue Debattenbeiträge. Ein Klärung scheint in weiter Ferne.
zum Beitrag in epd-Sozial (Feb 08)
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