[17.3.2008]
Aus der Pressemitteilung des SoVD:
"Mit der Pflegereform wird auch eine ergänzende Regelung zur Gesundheitsreform verabschiedet, die die ärztliche Schweigepflicht aushöhlt. Nach dem neuen § 294a SGB V müssen Ärzte künftig den Krankenkassen Mitteilung machen, wenn es bei Patienten aufgrund einer Schönheitsoperation, einer Tätowierung oder eines Piercings zu Folgebehandlungen kommt. Die Patienten müssen dann die Kosten zum Teil selbst tragen. Der SoVD lehnt diese Regelung nach wie vor entschieden ab, da das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient schwer beschädigt wird."
zur Pressemitteilung des SoVD vom 14.3.08
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