[6.10.2008]
Der Leitfaden trägt den Titel: "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20c SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 8. September 2008". Dieser Wortreichtum legt nahe, dass Arbeiten zur Entbürokratisierung (auch eines der Ziele der Pflegereform) Andernorts stattfinden. Zwar fehlt im Titel ein Hinweis auf die Pflegeversicherung (SGB XI), aber sie kommt vor: „Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen können … Fördermittel nach §§ 45 d. i.V.m. 45 c SGB XI beantragen … Die Angebote der Selbsthilfe sind hier nur förderfähig, wenn sie sich an Pflegebedürftige, an Menschen mit erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf (Einschränkung der Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI) oder auch deren Angehörige richten.“ (S.21)
Gern würde ich hier deutlicher werden, die Ziele der Förderung und den Umgang mit den Anträgen beschreiben. Leider waren keine verbindlichen Informationen dazu zu finden. Fragen Sie bei der örtlichen Pflegekasse nach. Dort sollte bekannt sein wie Förderanträge zu stellen sind.
Georg Paaßen
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