[10.11.2008]
„Eine zentrale Aufgabe ist die Beratung der Staatsregierung bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der bayerischen Behindertenpolitik,“ schreibt Frau Knochner in ihrem letzten Tätigkeitsbericht. Sie zitiert auch die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen. Darin „haben die Vertragsstaaten das Recht der behinderten Menschen auf eine unabhängige Lebensführung anerkannt (Art 19). Sie sollen die gleichen Wahlmöglichkeiten wie nichtbehinderte Menschen haben, in der Gemeinschaft zu leben. Insbesondere sollen sie die Möglichkeit haben, ihren Wohnsitz frei zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen, und nicht verpflichtet werden, in besonderen Wohnformen zu leben. Sie sollen Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten, einschließlich der persönlichen Assistenz haben.“ Viele der im Tätigkeitsbericht beschriebenen Aktivitäten vor Ort können als Versuch verstanden werden, diesen Anspruch umzusetzen.
In der Landespolitik aber sei ihre Arbeit weitgehend unbeachtet geblieben. Sogar bei der Debatte um das bayerische Gleichstellungsgesetz sei sie, gemeinsam mit allen kommunalen Behindertenbeauftragten, ignoriert worden. Frau Knochner steigt aus: Die Behindertenbeauftragte diene nur als Feigenblatt der Staatsregierung - "Meine Meinung war nicht gefragt".
offizielle Homepage der Behindertenbeauftragten
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Artikel in der Passauer Neuen Presse vom 8.11.2008
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