"Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt das jetzt gefällte Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg, wonach es illegal ist, osteuropäische Haushaltshilfen als Selbstständige zu beschäftigen. Vorausgegangen war der Musterprozess im vergangenen Jahr gegen einen Rechtsanwalt, der osteuropäische Kräfte an deutsche Haushalte vermittelt hat. 'Uns bereitet der Graubereich zwischen illegaler Beschäftigung und Ausbeutung große Sorgen', so Dr. Marliese Biederbeck, Geschäftsführerin im DBfK Südost, Bayern-Mitteldeutschland e.V.
Angehörige können die Versorgung ihrer pflegebedürftigen Verwandten aus den verschiedensten Gründen häufig nicht persönlich leisten. Da erscheint die Beschäftigung einer Haushaltshilfe aus Osteuropa die ideale Lösung. Allerdings ist die 24-Stunden-Versorgung, die fast immer pflegerische Aufgaben beinhaltet, für die osteuropäischen Frauen eine enorme physische und psychische Belastung. Dass hier die Haushaltshilfen ohne pflegerische Ausbildung überfordert sind, wird schnell klar. Daher ist das Gesetzesvorhaben des Bayerischen Landtags, die Pflegetätigkeit von Haushaltshilfen zu legalisieren, ein riskantes Unterfangen. Schwere Pflegefehler sind vorprogrammiert und können lebensgefährlich werden.
Um eine fachgerechte Pflege sicherzustellen und Pflegefehler vor einer Schädigung der Person zu erkennen und zu vermeiden, sind ambulante Pflegedienste in Deutschland verpflichtet, ihre Pflegehilfskräfte in der Pflege anzuleiten, regelmäßig zu überprüfen und fortzubilden. Das kostet Geld. Eine Pflege zu Dumpinglöhnen ist in der professionellen Pflege aufgrund der hohen Auflagen schlicht nicht möglich. Dies steht aber im krassen Gegensatz zum illegalen Bereich, in dem Auflagen dieser Art nicht erfüllt werden müssen." *
Es werden also Äpfel mit Birnen verglichen:
- In rechtlichen Grauzonen sind ausländische 'Haushaltshilfen' tätig, die - oft nur mit einem halben Tag frei pro Woche - 24 Stunden am Tag in Bereitschaft zu stehen haben.
- Bei den Kostenträgern anerkannte Pflegedienste sind dazu verpflichtet qualifiziertes Personal zu beschäftigen und auch die Arbeiten von Angelernten regelmäßig zu prüfen. Kontinuierliche Fortbildung ist Pflicht. Ob mit Beschwerden angemessen umgegangen wird ist auch Thema bei Prüfungen. Das für die Pflegekräfte Beiträge zur Unfall-, Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gezahlt werden ist genauso selbstverständlich, wie geregelte Arbeitszeiten und die Freiheit der Beschäftigten ein Privatleben zu führen.
* Dieser Text stammt aus der Pressemitteilung: DBfK begrüßt Urteil des Oberlandesgerichts, DBfK Süd-Ost vom 18.11.2009
Häusliche Pflege aus Osteuropa, Beitrag des WDR vom 6.2.2009
Hilfe rund um die Uhr – (l)egal durch wen?, Informationen der Verbraucherzentrale NRW
Pflege zu Hause, unser Beitrag vom 27.1.2007
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