Wenn jemand nicht mehr in der Lage dazu ist, seine Wünsche und Bedürfnisse zu äußern, wird es für die Pflege und die Medizin problematisch. Darüber wie und in welchem Umfang der Mensch versorgt werden soll, muss dann "in seinem Sinn" entschieden werden. In einem Patiententestament können Wünsche dazu beschrieben werden, die solche Entscheidungen erleichtern. In der Realität ist es allerdings oft so, dass im Fall des Falles die Situation nicht wirklich deckungsgleich mit dem ist, was im Voraus verfügt wurde. Auch deshalb wird empfohlen zusätzlich eine Vorsorgevollmacht zu schreiben, in der eine Person bestimmt wird, die die eigenen Wünsche kennt und helfen kann den mutmaßlichen Willen zu ermitteln. Diese Art Überlegungen werden angestellt, Entscheidungen am Lebensende treffen zu können.
Angelika Zegelin weist darauf hin, dass Pflegekräfte oft Menschen versorgen, die durch demenzielle Veränderungen nicht mehr entscheiden können. Dann geht es darum Lebensqualität, manchmal über Jahre, zu ermöglichen. Sie hält es für wichtig auch persönliche Vorlieben wie zum Beispiel zum Musikgeschmack, abendlichem Kerzenschein oder Abneigungen gegen sportliche Betätigungen festzuhalten.
In den letzten Jahrzehnten ist zu beobachten, dass immer mehr Pflegebedürftige immer weniger starke soziale Bindungen haben. Zerrüttete Familien und anonyme Nachbarschaften sind keine gute Basis für alltägliche Hilfeleistungen. Beschreibungen zur Lebensgeschichte und alltäglichen Gewohnheiten könnten den Pflegenden im Fall des Falles helfen.
Dr. Angelika Zegelin fordert Ergänzungen zur Patientenverfügung, Pressemitteilung der UNI Witten/Herdecke
Christliche Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, Broschüre der Kirchen zum herunter laden
Patientenverfügung, über die Broschüre der Verbraucherzentrale, mit Leseproben
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