Für die wichtigsten Stichworte zur Einstufung in eine Pflegestufe
haben wir hier kurze Erklärungen geschrieben.
Wenn Sie den Eindruck haben, die nötigen Hilfeleistungen sind so umfangreich, dass die Voraussetzungen für die Pflegestufe I oder für eine Höherstufung erfüllt sein könnten, sollten Sie die Einstufung in eine Pflegestufe bei der Pflegekasse beantragen. Das kann schriftlich gemacht werden und braucht keine Formulare. Die Prüfung ist kostenfrei. Die Pflegekasse ist in der Regel über die Krankenversicherung zu erreichen.
Es geht um Ihr Geld und die Antwort auf die Frage wie die individuelle Pflegesituation nach den aufwendigen und bürokratischen Regeln der Pflegeversicherung einzuschätzen ist, ist nur schwer zu beantworten. Lassen sie das doch die Profis machen. Im Rahmen der Begutachtung sollen die MitarbeiterInnen der MDK Pflegebedürftige und Angehörige auch individuell beraten. Wenn sie mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden sind, haben die Pflegebedürftigen das Recht das MDK-Gutachten einzusehen und können Widerspruch einlegen.
Mit der Pflegereform 2008 wurden die Pflegekassen verpflichtet spätestens nach fünf Wochen die Entscheidung schriftlich mitzuteilen (§ 18 (3) SGB XI).