Behandlungspflege

Die Mithilfe bei ärztlich angeordneten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen wird als Behandlungspflege bezeichnet. Damit ist sie leidlich gegen die "Grundpflege" abgegrenzt, die Unterstützung, Hilfe oder Übernahme bei den Verrichtungen des täglichen Lebens meint.
In den Bereich der Behandlungspflege fallen zum Beispiel die Unterstützung bei der Medikamenten- oder Wundversorgung, bei Blutzuckerkontrollen oder beim Wechseln von Kathetern. Das muss in der Regel von der Krankenversicherung und nicht aus der Pflegeversicherung finanziert werden. Verrichtungen der Behandlungspflege können bei der Einstufung in eine Pflegestufe nur in wenigen Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Die bürokratische Trennung zwischen Grund- und Behandlungspflege wurde mit der Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 verändert und weniger wichtig.