Stichworte

Für die wichtigsten Stichworte zur Einstufung in eine Pflegestufe
haben wir hier kurze Erklärungen geschrieben.



Aufzaehlung Behandlungspflege

Die Mithilfe bei ärztlich angeordneten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen wird als Behandlungspflege bezeichnet. Damit ist sie leidlich gegen die "Grundpflege" abgerenzt, die Unterstützung, Hilfe oder Übernahme bei der Verrichtungen des täglichen Lebens meint.
In den Bereich der Behandlungspflege fällt die Unterstützung bei der Medikamenten- oder Wundversorgung, bei Blutzuckerkontrollen oder der Pflege von Kathetern. Das muss in der Regel von der Krankenversicherung und nicht aus der Pflegeversicherung finanziert werden. Verrichtungen der Behandlungspflege können bei der der Einstufung in eine Pflegestufe nur in wenigen Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

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- § 14 SGB
- § 15 SGB
- Antrag an die
 Pflegekasse

- Begutachtungsrichtlinien
- Behandlungspflege
- Pflegeeinsatz nach
 § 37 SGB

- Betreuungsbedarf
- Betreuungsbetrag
- Eingeschränkte
 Alltagskompetenz

- Formen der Hilfeleistung
-
Grundpflege
-
Gutachten
- Kombinationsleistungen
- Leistungen der
 Pflegeversicherung

- Medizinischer Dienst
- Nahe Angehörige
- Orientierungswerte
 zur Pflegezeitbemessung

- Personen mit
 erheblich eingeschränkter
 Alltagskompetenz (PEA)

- Pflegebedarf
- Pflegeberatung
- Pflegeerschwerende
 Faktoren

- Pflegegeld
- Pflegekräfte/
 Pflegefachkräfte

- Pflegeperson
- Pflegestützpunkte
- Pflegestufe
- Pflegezeit
- Qualitätssicherung
- Sachleistungen
- Sozialgesetzbuch XI
- Statistisches
- Zeitkorridore