Für die wichtigsten Stichworte zur Einstufung in eine Pflegestufe
haben wir hier kurze Erklärungen geschrieben.
Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle, die nur Pflegegeld beziehen zwei mal im Jahr (bei Pflegestufe III in jedem Quartal) einen Pflegedienst kommen lassen. Ziel dieser Beratungen, "Pflegeeinsätze" oder "Qualitätssicherungsbesuche" ist einerseits die Beratung. Häufig werden in der Praxis Fragen zu Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung, Hebetechniken oder zur Schmerztherapie angesprochen.
Wenn regelmäßiger Hilfebedarf besteht, aber nicht die Voraussetzungen für die Pflegestufe I erfüllt werden (das wird oft Pflegestufe 0 genannt), können diese Beratungen auch in Anspruch genommen werden.
Nutzen Sie diese Gelegenheit!
Andererseits dienen diese Beratungseinsätze dazu, den Missbrauch des Pflegegeldes zu verhindern. Immer wieder gab es in der Vergangenheit Schlagzeilen, weil Menschen unter schrecklichen Bedingungen leben mussten, obwohl Pflegegeld zur Verfügung stand. Missbrauch soll durch diese Pflicht zur Beratung in der eigenen Wohnung erschwert werden.
- § 14 SGB
- § 15 SGB
- Antrag an die
Pflegekasse
- Begutachtungsrichtlinien
- Behandlungspflege
- Pflegeeinsatz nach
§ 37 SGB
- Betreuungsbedarf
- Betreuungsbetrag
- Eingeschränkte
Alltagskompetenz
- Formen der Hilfeleistung
- Grundpflege
- Gutachten
- Kombinationsleistungen
- Leistungen der
Pflegeversicherung
- Medizinischer Dienst
- Nahe Angehörige
- Orientierungswerte
zur Pflegezeitbemessung
- Personen mit
erheblich eingeschränkter
Alltagskompetenz (PEA)
- Pflegebedarf
- Pflegeberatung
- Pflegeerschwerende
Faktoren
- Pflegegeld
- Pflegekräfte/
Pflegefachkräfte
- Pflegeperson
- Pflegestützpunkte
- Pflegestufe
- Pflegezeit
- Qualitätssicherung
- Sachleistungen
- Sozialgesetzbuch XI
- Statistisches
- Zeitkorridore