Eingeschränkte Alltagskompetenz

Die Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz ist die Voraussetzung für zusätzliche Leistungen der Pflegekasse. Dieser sperrige Begriff beschreibt, dass die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, alltägliche Verrichtungen selbst zu verstehen und sinnvoll auszuführen. Häufig ist eine Demenz die Ursache. Es gibt aber sehr viele andere Erkrankungen, die am Ende zu eingeschränkter Alltagskompetenz führen können. Um einschätzen zu können wie weit die Alltagskompetenz eingeschränkt ist, wurde bei den MDK das "PEA-Assessment" entwickelt.

Das Konzept der eingeschränkten Alltagskompetenz ist mit der Umsetzung des PSG II abgeschafft worden. Bei der Überleitung von Pflegestufen zu Pflegegraden wurde die eingeschränkte Alltagskompetenz letztmalig betrachtet und von den neuen Begutachtungsrichtlinien ersetzt.