Stichworte

Für die wichtigsten Stichworte zur Einstufung in eine Pflegestufe
haben wir hier kurze Erklärungen geschrieben.



Aufzaehlung Pflegeerschwerende Faktoren

Um die Leistungen der Pflegeversicherung zu begrenzen musste der Pflegebegriff scharf eingegrenzt werden. Ein sehr wichtiges Instrument ist dabei die Errechnung des zeitlichen Aufwandes der nötig ist, um dem Pflegebedarf gerecht zu werden. Dabei wird berücksichtigt, das Menschen unterschiedlich große Möglichkeiten haben bei der Pflege mitzuwirken. Die Liste der pflegeerschwerenden Faktoren ist allerdings kurz. Häufig werden in den Gutachten erhöhtes Körpergewicht, eingeschränkte Sinneswahrnehmung, Lähmungen und mangelnde Kooperationsfähigkeit genannt.
Es gibt genauso die pflegeerleichternden Faktoren. Auch hier wird häufig das Körpergewicht genannt.
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- § 14 SGB
- § 15 SGB
- Antrag an die
 Pflegekasse

- Begutachtungsrichtlinien
- Behandlungspflege
- Pflegeeinsatz nach
 § 37 SGB

- Betreuungsbedarf
- Betreuungsbetrag
- Eingeschränkte
 Alltagskompetenz

- Formen der Hilfeleistung
-
Grundpflege
-
Gutachten
- Kombinationsleistungen
- Leistungen der
 Pflegeversicherung

- Medizinischer Dienst
- Nahe Angehörige
- Orientierungswerte
 zur Pflegezeitbemessung

- Personen mit
 erheblich eingeschränkter
 Alltagskompetenz (PEA)

- Pflegebedarf
- Pflegeberatung
- Pflegeerschwerende
 Faktoren

- Pflegegeld
- Pflegekräfte/
 Pflegefachkräfte

- Pflegeperson
- Pflegestützpunkte
- Pflegestufe
- Pflegezeit
- Qualitätssicherung
- Sachleistungen
- Sozialgesetzbuch XI
- Statistisches
- Zeitkorridore