Antworten auf häufig gestellte Fragen bei pflegestufe.info
* FAQ ist die Abkürzung für die englischen Worte: "frequently asked questions" die im Internet weit verbreitet ist. Die deutsche Formulierung mit HGF abzukürzen wäre sehr originell.
Sie bieten Unterstützung bei der Begründung eines Widerspruchs an. Mich würde es interessieren, was das kostet?
Viele Informationen haben wir kostenfrei für Sie auf diesen Seiten veröffentlicht. Wir bieten Ihnen auch ein persönliche Beratung an.
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Was hat der Bundestag denn nun zur Pflegereform beschlossen?
Im März 2008 hat der Bundestag umfangreiche Änderungen der Pflegeversicherung auf den Weg gebracht. Die Beträge finden Sie hier. Eine ausführliche Beschreibung der Veränderungen durch die Pflegereform können sie als PDF-Datei herunterladen.
Im ersten Halbjahr 2009 wurden vom Gesundheitsministerium Arbeiten zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff vorgestellt. Es soll fünf Bedarfsgrade statt dreier Pflegestufen geben. Die Eingruppierung soll sich dann nicht mehr daran orientieren, wieviel Zeit die Pflegenden aufwenden müssen. Es sollen die Fähigkeiten in den Vordergrund gestellt werden. Das soll es auch ermöglichen, den Bedürfnissen die aus geistigen Störungen entstehen, besser gerecht zu werden.
Mit verbindlichen Entscheidungen ist allerdings erst 2010 oder 2011 zu rechnen.
Ich hätte gern gewusst wie eine Pflegestufe beantragt werden kann. Sind die Leistungen abhängig von Wohnort und Pflegekasse oder bundesweit einheitlich?
Der Antrag auf Einstufung kann formlos und schriftlich von den Versicherten bei den Pflegekassen gestellt werden.
Für die Einstufung in eine Pflegestufe gelten für alle, egal ob gesetzlich oder privat versichert, die "Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches". Genauso einheitlich sind Vorschriften für die Leistungen der verschiedenen Pflegekassen.
Weil es aber grundsätzlich nicht möglich ist das wirkliche Leben in Verordnungen zu erfassen, bleiben Ermessensspielräume für die einzelnen MitarbeiterInnen.
Wer bezahlt eigentlich Einlagen, Handschuhe, Unterlagen ... mir stehen die Haare zu Berge!
Vor allem bei Inkontinenz wird viel Material verbraucht. Finanzielle Unterstützung gibt es in vielen Fällen von der Krankenkasse. Dazu müssen aber Voraussetzungen erfüllt sein, die sehr bürokratisch beschrieben und im Einzelfall zu prüfen sind. Die häufigen Gesundheitsreformen tragen zur Unübersichtlichkeit bei. Deshalb ist es am Besten sich vor Ort beraten zu lassen. Die Firmen, die an den Hilfsmitteln verdienen, kennen sich in der Regel mit den aktuellen Gesetzen und Ausführungsbestimmungen aus. Wenn Sie den Eindruck haben die Beratung könnte besser sein: gehen Sie zu einem zweiten Anbieter. Viele Sanitätshäuser bieten an, auch die Abrechnungen mit den Kostenträgern zu übernehmen.
Der § 40 SGB XI regelt, dass Ausgaben für Verbrauchsmaterial bis zu 31 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet werden können.
Ich habe von der "Pflegestufe 0" gehört. Was soll das sein?
Die meisten stationären Pflegeeinrichtungen dürfen nur Menschen aufnehmen, denen im Gutachten des MDK bescheinigt wurde, dass eine vollstationäre Pflege erforderlich ist. Diese "Heimbedürftigkeitsbescheinigung" kann ausgestellt werden, auch wenn die Voraussetzungen für die Pflegestufe I nicht erfüllt sind. Das wird in der Öffentlichkeit häufig als Pflegestufe 0 bezeichnet. Auch mit Pflegestufe 0 besteht ein Anrecht auf den "zusätzlichen Betreuungsbetrag" für dementiell Erkrankte (Demenz).
Meine Frage ist dahingehend, ob ein Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid erfolgversprechend sein kann?
Es gibt eine Statistik, die von den medizinischen Diensten veröffentlicht wird. Für 2007 fand der Medizinische Dienst, dass die Widerspruchsquote im stationären Umfeld (4,1%) deutlich niedriger ist, als im ambulanten Bereich (7,7%). Das die professionellen Pflegekräfte die Qualität der gutachterlichen Tätigkeit der Medizinischen Dienste zu akzeptieren scheinen, wertet der MDK als positiv.
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Gisela Ascher hat 2002 in der Zeitschrift Dr. med. Mabuse (Heft 139) einen Beitrag veröffentlicht, der die Erfolgsaussichten von Widerspruchsverfahren vor Gericht untersucht. Sie kommt zu dem Schluss, dass etwa die Hälfte aller Klagen ganz oder teilweise zum Erfolg führen.
Der Volksmund sagt: 'Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.'
Die Richtlinien zur Einstufung sind für alle Versicherten gleich. Trotz aller Ermessensspielräume lässt sich meist im Vorfeld entscheiden wie gut die Aussichten eines Widerspruchs sind. Dazu muss vor allem das Gutachten des MDK genau durchgearbeitet werden. Aus unserer Sicht ist es nicht sinnvoll allgemeine Aussagen zu den Aussichten einzelner Versicherter zu machen.
Die Kasse hat uns ein Pflegetagebuch geschickt. Was sollen wir denn damit machen?
Die Formulare die als Pflegetagebücher von den Pflegekassen durchs Land geschickt werden sind meistens mehr oder weniger komplexe Auflistungen der Verrichtungen, die gesetzlich zur Grundpflege zählen. Das ist weder leicht verständlich noch hilfreich [Beispiel]. Es gibt keine Verpflichtung diese Formulare zu benutzen.
Pflege ist vielfältig und passt nicht in Formulare.
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Der MDK kommt nächste Woche. Wie kann ich mich vorbereiten?
Unser Rat zur Vorbereitung auf den Besuch des MDK:
Der Tag hat 24 Stunden. Schreiben Sie sich in Stichworten auf, wobei Hilfen nötig sind (Einkaufen, putzen, Besorgungen, ... gehören nicht zur Grundpflege. Die brauchen Sie nicht zu notieren); die nächtlichen Hilfen nicht vergessen. Wie viel Zeit sie brauchen ist nicht wirklich wichtig, weil die GutachterInnen an Zeitkorridore gebunden sind. Manche Hilfen sind nicht täglich nötig (z.B. Duschen, Haarwäsche, ...), das kann trotzdem angerechnet werden. Bei vielen Menschen hängt der Hilfebedarf von der Tagesform ab. Haben Sie den Eindruck Manches fällt besonders schwer? Notieren Sie woran das liegt.
Diese Vorbereitung erleichtert die realistische Einschätzung des Pflegebedarfs.
Und: Es ist nicht unhöflich gegen Ende des Hausbesuchs zu sagen: "Bevor sie gehen würde ich gern noch mal in Ruhe meine Liste ansehen, damit ich nichts wichtiges vergesse."
Meine Schwester ist erblindet. Auf dem Schwerbehindertenausweis sind die Merkzeichen: H, G, B, RF und Bl vermerkt. Hat es Sinn einen Antrag auf Einstufung zu stellen?
Die Regeln in der Pflegeversicherung unterscheiden sich stark von denen zur Schwerbehinderung (Wikipedia). Für die Entscheidung im einen Bereich ist der Bescheid aus dem anderen Bereich zwar interessant, aber nicht entscheidend. Ob es sich für Sie lohnt einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen, braucht etwas Überlegung. Wir haben dazu viele Informationen zusammengetragen. Bitte sehen Sie sich um. (... mehr)
Mein Schwiegervater möchte nicht, dass wir einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, weil er seine Vermögensverhältnisse nicht offen legen möchte.
Geld, Einkommen, Vermögen, Rente oder die Höhe der eingezahlten Beiträge ... das alles wird bei der Einstufung in eine Pflegestufe nicht berücksichtigt. Auch die Leistungen der Pflegekassen werden ohne Prüfung der Vermögensverhältnisse gezahlt.
Was bedeutet die 'Härtefallregelung'?
Die Härtefallregelung greift, wenn die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt sind die geleistete Pflege diese Bedingungen aber noch deutlich übersteigt.
- Es müssen auch nachts regelmäßig zwei Pflegepersonen gleichzeitig benötigt werden (z.B. zur Lagerung eines übergewichtigen Menschen)
oder
- die Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität (Bereich der Grundpflege) müsste täglich durchschnittlich mindestens sieben Stunden erfordern, wobei mindestens zwei Stunden auf die Nacht entfallen müssen.
Das ist erfahrungsgemäß auch in der stationären Pflege selten der Fall.
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Mein Sohn ist jetzt sechs Jahre alt geworden und die bisherige Pflegestufe I wurde entzogen. Ist das rechtens?
Bei speziellen Fragen zur Einstufung Behinderter, können wir Ihnen nicht viel weiter helfen, weil es bei uns um die Altenpflege geht. Es gibt eine große Zahl von Gerichtsurteilen, die die Pflegestufe Behinderter beeinflussen können. Dabei den Überblick zu behalten ist uns leider nicht möglich. Die meisten großen Selbsthilfegruppen vermitteln Ihnen gern Rat und Hilfe.
... Seit dem Klinikaufenthalt muss bei ihm Insulin gespritzt und der Blutzucker kontrolliert werden. Außerdem muss mehrmals am Tag die Einnahme der Parkinsonmedikamente beaufsichtigt werden. Wird das berücksichtigt?
Hilfen im Zusammenhang mit ärztlich verordneten Medikamentengaben gehören nicht in den Bereich der Pflegeversicherung. Das ist der Aufgabenkreis der gesetzichen Krankenversicherung. Sollte es nötig sein, dass die Medikamente von einem Pflegedienst verabreicht werden, kann die Krankenversicherung die Kosten übernehmen ... beispielsweise: fünf mal täglich Augentropfen nach einer Operation eines grauen Star. Sprechen Sie mit ihrem Arzt.
Mein Vater ist zu mir nach Slowenien gezogen. Was muss die Pflegeversicherung zahlen?
Unsere Kompetenz beschränkt sich auf die pflegerische Seite der Einstufung in eine Pflegestufe. Juristische Fragen, zum Beispiel zur Verbindlichkeit von Bescheiden und Fristen, zu Leistungsansprüchen an die deutsche Sozialversicherung, wenn man im Ausland lebt, zum Einfluss von Pflegegeld auf Zahlungen der Arbeitsagentur oder der Sozialhilfe ... können wir nicht beantworten. Rechtsberatung ist den Verbraucherberatungen und Rechtsanwälten vorbehalten. Aus diesem Grund können Sie unsere Leistungen auch nicht über die Rechtsschutzversicherung erstatten lassen.
Fast überall bieten die Kommunen Pflegeberatung an. Die Bundesregierung hat für Fragen zur Pflegeversicherung ein Info–Telefon: 01805–996603. Dort sollte es möglich sein kompetente Ansprechpartner zu nennen.