Für die wichtigsten Stichworte zur Einstufung in eine Pflegestufe
haben wir hier kurze Erklärungen geschrieben.
Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen "Körperpflege, Ernährung und Mobilität" und ausdrücklich nicht die hauswirtschaftliche Versorgung. Hilfen bei der Durchführung ärztlicher Anordnungen (Beispiel: Versorgung mit Medikamenten) werden in der Regel ebensowenig berücksichtigt. Was die Pflegeversicherung im Einzelnen zur "Grundpflege" zählt, ist in den Begutachtungsrichtlinien beschrieben. [...Originaltext]