Für die wichtigsten Stichworte zur Einstufung in eine Pflegestufe
haben wir hier kurze Erklärungen geschrieben.
Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen "Körperpflege, Ernährung und Mobilität" und ausdrücklich nicht die hauswirtschaftliche Versorgung. Hilfen bei der Durchführung ärztlicher Anordnungen (Beispiel: Versorgung mit Medikamenten) werden in der Regel ebensowenig berücksichtigt. Was die Pflegeversicherung im Einzelnen zur "Grundpflege" zählt, ist in den Begutachtungsrichtlinien beschrieben. [...Originaltext]
- § 14 SGB
- § 15 SGB
- Antrag an die
Pflegekasse
- Begutachtungsrichtlinien
- Behandlungspflege
- Pflegeeinsatz nach
§ 37 SGB
- Betreuungsbedarf
- Betreuungsbetrag
- Eingeschränkte
Alltagskompetenz
- Formen der Hilfeleistung
- Grundpflege
- Gutachten
- Kombinationsleistungen
- Leistungen der
Pflegeversicherung
- Medizinischer Dienst
- Nahe Angehörige
- Orientierungswerte
zur Pflegezeitbemessung
- Personen mit
erheblich eingeschränkter
Alltagskompetenz (PEA)
- Pflegebedarf
- Pflegeberatung
- Pflegeerschwerende
Faktoren
- Pflegegeld
- Pflegekräfte/
Pflegefachkräfte
- Pflegeperson
- Pflegestützpunkte
- Pflegestufe
- Pflegezeit
- Qualitätssicherung
- Sachleistungen
- Sozialgesetzbuch XI
- Statistisches
- Zeitkorridore