MDK-Gutachten

Bei jedem Pflegegrad-Antrag, Höherstufungsantrag und in der Regel auch bei einem Widerspruch gegen einen Pflegegrad verlässt sich die Pflegeversicherung auf das Urteil von MDK bzw. Medicproof. Auf Basis des Gutachtens wird über den Antrag bzw. Widerspruch entschieden.

Die Pflegekasse gibt einen Auftrag für ein "Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI" an den MDK oder Medicproof. Von dort wird den Antragstellenden in der Regel schriftlich ein Termin mitgeteilt, an dem die Begutachtung zu Hause stattfindet. Es ist sinnvoll sich auf den Besuch des MDK vorzubereiten. Idealerweise durch Verwendung eines Pflegetagebuchs oder eines Pflegegradrechners.

Begutachtungen können ausnahmsweise auch in Krankenhäusern, Hospizen oder Reha-Einrichtungen erfolgen. Die MitarbeiterInnen des MDK sind an die Begutachtungsrichtlinien gebunden.

Das Gutachten des MDK ist die Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse über den Pflegegrad. Versicherte können bei der Pflegekasse eine Kopie des Gutachtens anfordern.
"Im Regelfall ist dem Antragsteller spätestens fünf Wochen nach Eingang des Antrags bei der zuständigen Pflegekasse die Entscheidung der Pflegekasse schriftlich mitzuteilen." Gegen die Einstufung kann Widerspruch eingelegt werden, wobei in der Regel Fristen einzuhalten sind.

Wenn Sie sich über die Art und Weise geärgert haben, wie die Begutachtung vom MDK organisiert wurde, können Sie sich direkt beim MDK beschweren.