Für die wichtigsten Stichworte zur Einstufung in eine Pflegestufe
haben wir hier kurze Erklärungen geschrieben.
Die Pflegebedürftigen nehmen Sachleistungen in Anspruch, schöpfen das Budget aber nicht aus. Es wird zusätzlich anteilig Pflegegeld ausgezahlt.
Anders beschrieben: Im ersten Schritt werden die Sachleistungen direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet. Bleiben danach beispielsweise 23% des Betrages übrig, den die Pflegestufe für Sachleistungen bei dieser Pflegestufe zur Verfügung stellt, werden dann 23% des Pflegegeldes dieser Pflegestufe an die Versicherten ausbezahlt.
Übersteigen die Kosten der pflegerischen Hilfen die Leistungen der Pflegekassen ... müssen die Pflegebedürftigen selbst zahlen; können sie das nicht, springt das Sozialamt unter Umständen ein.
- § 14 SGB
- § 15 SGB
- Antrag an die
Pflegekasse
- Begutachtungsrichtlinien
- Behandlungspflege
- Pflegeeinsatz nach
§ 37 SGB
- Betreuungsbedarf
- Betreuungsbetrag
- Eingeschränkte
Alltagskompetenz
- Formen der Hilfeleistung
- Grundpflege
- Gutachten
- Kombinationsleistungen
- Leistungen der
Pflegeversicherung
- Medizinischer Dienst
- Nahe Angehörige
- Orientierungswerte
zur Pflegezeitbemessung
- Personen mit
erheblich eingeschränkter
Alltagskompetenz (PEA)
- Pflegebedarf
- Pflegeberatung
- Pflegeerschwerende
Faktoren
- Pflegegeld
- Pflegekräfte/
Pflegefachkräfte
- Pflegeperson
- Pflegestützpunkte
- Pflegestufe
- Pflegezeit
- Qualitätssicherung
- Sachleistungen
- Sozialgesetzbuch XI
- Statistisches
- Zeitkorridore