Für die wichtigsten Stichworte zur Einstufung in eine Pflegestufe
haben wir hier kurze Erklärungen geschrieben.
Pflegezeit meint die Freistellung von Angestellten von der Arbeit, damit sie nahe Angehörige pflegen können. Als nahe Angehörige im Sinne des Pflegezeitgesetzes gelten
Großeltern, Eltern, Schwiegereltern,
Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister,
Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder.