Stichworte

Für die wichtigsten Stichworte zur Einstufung in eine Pflegestufe
haben wir hier kurze Erklärungen geschrieben.



Aufzaehlung Pflegebedarf

Um die Ausgaben der Pflegeversicherung zu begrenzen wurde eine eigene Definition von "Pflege" geschaffen. Es werden für die Einstufung nur bestimmte Pflegeverrichtungen anerkannt, die einem der vier Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität (Grundpflege) und Hauswirtschaft zuzuordnen sind.

Tägliches flechten eines Zopfes wird anerkannt, wenn es der tatsächlichen "individuellen Pflegesituation" (BRi, S. 42) entspricht.
Die Begleitung bei Spaziergängen wird nicht anerkannt. Zum Bereich Mobilität im Sinne des Gesetzes gehören nur Wege die zur Körperpflege, zur Ernährung oder zu persönlichen, unvermeidlichen und regelmäßigen (2) Arzt- oder Therapiebesuchen nötig sind.

Auf der Basis dieses politisch begründeten Pflegebegriffs und den daraus entwickelten "Orientierungswerten zur Pflegezeitbemessung" wird der Pflegebedarf begutachtet und die Entscheidung über eine Pflegestufe gefällt. [... mehr]

Anmerkungen: BRi  = "Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches"
veröffentlicht vom MDS (Essen), 2009

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- § 14 SGB
- § 15 SGB
- Antrag an die
 Pflegekasse

- Begutachtungsrichtlinien
- Behandlungspflege
- Pflegeeinsatz nach
 § 37 SGB

- Betreuungsbedarf
- Betreuungsbetrag
- Eingeschränkte
 Alltagskompetenz

- Formen der Hilfeleistung
-
Grundpflege
-
Gutachten
- Kombinationsleistungen
- Leistungen der
 Pflegeversicherung

- Medizinischer Dienst
- Nahe Angehörige
- Orientierungswerte
 zur Pflegezeitbemessung

- Personen mit
 erheblich eingeschränkter
 Alltagskompetenz (PEA)

- Pflegebedarf
- Pflegeberatung
- Pflegeerschwerende
 Faktoren

- Pflegegeld
- Pflegekräfte/
 Pflegefachkräfte

- Pflegeperson
- Pflegestützpunkte
- Pflegestufe
- Pflegezeit
- Qualitätssicherung
- Sachleistungen
- Sozialgesetzbuch XI
- Statistisches
- Zeitkorridore