Für die wichtigsten Stichworte zur Einstufung in eine Pflegestufe
haben wir hier kurze Erklärungen geschrieben.
Ein Teil der Pflegereform 2008 ist der Rechtsanspruch auf "individuelle Beratung und Hilfestellung ... bei der Auswahl und Inanspruchnahme von ... Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten" (§ 7a SGB XI).
Im Beratungsprozess soll der pflegerische Hilfebedarf systematisch erfasst und analysiert werden. Es soll ein individueller "Versorgungsplan mit den im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen" erstellt werden.
Pflegestützpunkte (§ 92c SGB XI) werden nicht bundesweit, sondern den Anträgen der Bundesländer entsprechend eingerichtet. Sie sollen nicht nur unverbindlich informieren, sondern auch Pflege koordinieren und Aufgaben in der Qualitätssicherung übernehmen. Es gibt kein einheitliches Konzept, weil in einigen Bundesländern bereits eine große Anzahl von Pflegeberatungsstellen etabliert wurde. Organisation und Finanzierung der Pflegestützpunkte ist auch nach dem Inkrafttreten der Pflegereform 2008 umstritten, aber ein Rechtsanspruch auf kostenfreie individuelle Pflegeberatung für alle Versicherten (§ 7a SGB XI) seit dem 1.1.2009.
So weit zum staatlichen Anspruch. Im Alltag wird es noch dauern, bis qualifizierte Beratung für die meisten Versicherten zur Verfügung stehen kann. Außerdem wird die Frage der Beratung bei Schwierigkeiten mit der Einstufung in eine Pflegestufe nicht erwähnt. Dazu müssen Sie also auf absehbare Zeit andere Dienste nutzen. Zum Beispiel unseren. Da nicht absehbar ist ob und falls ja wie es möglich ist unsere individuelle Beratung mit den Pflegekassen abzurechnen, sind wir weiterhin darauf angewiesen private Rechnungen zu stellen.