Stichworte

Für die wichtigsten Stichworte zur Einstufung in eine Pflegestufe
haben wir hier kurze Erklärungen geschrieben.



Aufzaehlung Pflegegeld

Das Pflegegeld soll dazu dienen die nötige Hilfe privat und unbürokratisch beschaffen zu können. Es wird direkt an die Versicherten ausgezahlt. Über die Verwendung des Pflegegeldes können die Versicherten frei entscheiden. Die Pflegekasse überprüft das nicht.
Wenn der Anspruch auf Sachleistungen nur unvollständig genutzt wird, kann der “Überschuss” anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden [Kombinationsleistung].
Wer “nur” Pflegegeld in Anspruch nimmt wird verpflichtet sich halbjährlich (Pflegestufe III: vierteljährlich) von Pflegeprofis beraten und auf die Finger gucken zu lassen. [Pflegeeinsätze nach § 37.3]
Im März 2008 hat der Bundestag umfangreiche Änderungen der Pflegeversicherung auf den Weg gebracht. Die Beträge ab dem 1.7. 2008 gelten sollen finden Sie hier. Eine ausführliche Beschreibung der Veränderungen durch die Pflegereform können sie als .pdf Datei herunterladen.
Übersteigen die Kosten der pflegerischen Hilfen die Leistungen der Pflegekassen ... müssen die Pflegebedürftigen selbst zahlen. Können sie das nicht, springt das Sozialamt unter Umständen ein.

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