Für die wichtigsten Stichworte zur Einstufung in eine Pflegestufe
haben wir hier kurze Erklärungen geschrieben.
nach dem Sozialgesetzbuch XI sind Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Leistungen zur sozialen Sicherung (es werden auf Antrag Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt) erhält eine Pflegeperson nur dann, wenn sie eine pflegebedürftige Person wenigstens 14 Stunden wöchentlich pflegt. (siehe auch Pflegekräfte)
Pflegende Angehörige und auch Nachbarn haben Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.