Stichworte

Für die wichtigsten Stichworte zur Einstufung in eine Pflegestufe
haben wir hier kurze Erklärungen geschrieben.



Aufzaehlung Pflegestützpunkte

Ein Teil der Pflegereform 2008 ist die Einführung von Pflegestützpunkten.

Pflegestützpunkte (§ 92c SGB XI) werden nicht bundesweit, sondern den Anträgen der Bundesländer entsprechend eingerichtet. Sie sollen nicht nur unverbindlich informieren, sondern auch Pflege koordinieren und Aufgaben in der Qualitätssicherung übernehmen.
Es gibt kein einheitliches Konzept, weil in einigen Bundesländern bereits eine große Anzahl von Pflegeberatungsstellen etabliert wurde. Unklar bleibt, ob und wie bestehende Beratungseinrichtungen dem umfassenden Beratungsauftrag aus der Pflegereform (§ 7a SGB XI) entsprechen könnten.

Im Sommer 2011 taucht auf den Internetseiten der Betriebskrankenkassen eine Suchhilfe für Pflegestützpunkte auf. Das Ziel der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt war es, je 20000 Einwohner einen Pflegestützpunkt einzurichten. Davon sind wir im Sommer 2011 weit entfernt. In Coesfeld wurde mit dem Pflegekoffer ein nützliches Beratungsangebot für familienfreundliche Unternehmen geschaffen.

Die wissenschaftliche Begleitung des Aufbaus der Pflegestützpunkte organisiert das Kuratorium Deutsche Altershilfe KDA. Im Juni 2008 werden dort "grundlegende Fragestellungen formuliert. Zum Beispiel:
- "Wie können die Akteure unterschiedlicher Träger, die an einer Errichtung der Pflegestützpunkte beteiligt sind, zusammengeführt werden, und wer moderiert die notwendigen Abstimmungsprozesse?
- Wie kann die Finanzierung der Pflegestützpunkte nachhaltig gesichert werden?"
Trotzdem gilt:
Ein (einklagbarer) Anspruch auf kostenfreie individuelle Pflegeberatung für alle Versicherten gilt seit dem 1.1.2009.

Zwischenbericht der Werkstatt Pflegestützpunkte (Juni 08; 936 kb)

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- § 14 SGB
- § 15 SGB
- Antrag an die
 Pflegekasse

- Begutachtungsrichtlinien
- Behandlungspflege
- Pflegeeinsatz nach
 § 37 SGB

- Betreuungsbedarf
- Betreuungsbetrag
- Eingeschränkte
 Alltagskompetenz

- Formen der Hilfeleistung
-
Grundpflege
-
Gutachten
- Kombinationsleistungen
- Leistungen der
 Pflegeversicherung

- Medizinischer Dienst
- Nahe Angehörige
- Orientierungswerte
 zur Pflegezeitbemessung

- Personen mit
 erheblich eingeschränkter
 Alltagskompetenz (PEA)

- Pflegebedarf
- Pflegeberatung
- Pflegeerschwerende
 Faktoren

- Pflegegeld
- Pflegekräfte/
 Pflegefachkräfte

- Pflegeperson
- Pflegestützpunkte
- Pflegestufe
- Pflegezeit
- Qualitätssicherung
- Sachleistungen
- Sozialgesetzbuch XI
- Statistisches
- Zeitkorridore