Für die wichtigsten Stichworte zur Einstufung in eine Pflegestufe
haben wir hier kurze Erklärungen geschrieben.
Ein Teil der Pflegereform 2008 ist die Einführung von Pflegestützpunkten.
Pflegestützpunkte (§ 92c SGB XI) werden nicht bundesweit, sondern den Anträgen der Bundesländer entsprechend eingerichtet. Sie sollen nicht nur unverbindlich informieren, sondern auch Pflege koordinieren und Aufgaben in der Qualitätssicherung übernehmen.
Es gibt kein einheitliches Konzept, weil in einigen Bundesländern bereits eine große Anzahl von Pflegeberatungsstellen etabliert wurde. Unklar bleibt, ob und wie bestehende Beratungseinrichtungen dem umfassenden Beratungsauftrag aus der Pflegereform (§ 7a SGB XI) entsprechen könnten.
Die wissenschaftliche Begleitung des Aufbaus der Pflegestützpunkte organisiert das Kuratorium Deutsche Altershilfe KDA. Im Juni 08 werden dort "grundlegende Fragestellungen formuliert. Zum Beispiel:
- "Wie können die Akteure unterschiedlicher Träger, die an einer Errichtung der Pflegestützpunkte beteiligt sind, zusammengeführt werden, und wer moderiert die notwendigen Abstimmungsprozesse?
- Wie kann die Finanzierung der Pflegestützpunkte nachhaltig gesichert werden?"
Trotzdem gilt:
Ein (einklagbarer) Anspruch auf kostenfreie individuelle Pflegeberatung für alle Versicherten gilt seit dem 1.1.2009.
Zwischenbericht der Werkstatt Pflegestützpunkte (Juni 08; 936 kb)