Stichworte

Für die wichtigsten Stichworte zur Einstufung in eine Pflegestufe
haben wir hier kurze Erklärungen geschrieben.



Aufzaehlung Pflegestufe

Unterschiedliche Menschen brauchen unterschiedlich viel Hilfe. Das reicht von einmal wöchentlich baden bis zu sechs mal täglich Intimpflege nach Ausscheidung. Entsprechend gibt es drei verschiedene Pflegestufen. Um der niedrigsten Pflegestufe I zugeordnet zu werden, müssen (neben anderen Kriterien) durchschnittlich 90 min Hilfe am Tag benötigt werden. Mit wöchentlichen Hilfen beim Baden ist das nicht zu erreichen. [genaueres zur Pflegestufe I, zur Pflegestufe II und zur Pflegestufe III ]. Ob die Voraussetzungen für eine Pflegestufe und damit für Leistungen aus der Pflegekasse gegeben sind, wird individuell durch den MDK begutachtet.

"Keine Pflegestufe" ist nicht gleichzusetzen mit "kein Hilfebedarf". Es bedeutet nur, dass der Hilfebedarf geringer ist als regelmäßig und auf Dauer 90 min täglich (Pflegestufe 0). Die Sozialämter können auch pflegerische Hilfen übernehmen, wenn keine Pflegestufe anerkannt wurde. Dann findet vorher allerdings eine Prüfung der Vermögensverhältnisse statt.

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- § 14 SGB
- § 15 SGB
- Antrag an die
 Pflegekasse

- Begutachtungsrichtlinien
- Behandlungspflege
- Pflegeeinsatz nach
 § 37 SGB

- Betreuungsbedarf
- Betreuungsbetrag
- Eingeschränkte
 Alltagskompetenz

- Formen der Hilfeleistung
-
Grundpflege
-
Gutachten
- Kombinationsleistungen
- Leistungen der
 Pflegeversicherung

- Medizinischer Dienst
- Nahe Angehörige
- Orientierungswerte
 zur Pflegezeitbemessung

- Personen mit
 erheblich eingeschränkter
 Alltagskompetenz (PEA)

- Pflegebedarf
- Pflegeberatung
- Pflegeerschwerende
 Faktoren

- Pflegegeld
- Pflegekräfte/
 Pflegefachkräfte

- Pflegeperson
- Pflegestützpunkte
- Pflegestufe
- Pflegezeit
- Qualitätssicherung
- Sachleistungen
- Sozialgesetzbuch XI
- Statistisches
- Zeitkorridore