Stichworte

Für die wichtigsten Stichworte zur Einstufung in eine Pflegestufe
haben wir hier kurze Erklärungen geschrieben.



Aufzaehlung Pflegezeit

Ein Teil der Pflegereform 2008 ist die Einführung der Pflegezeit [Gesetzestext].

Pflegezeit meint die Freistellung von Angestellten von der Arbeit, damit sie nahe Angehörige pflegen können. Als nahe Angehörige gelten Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder.
In der öffentlichen Diskussion werden zwei verschiedene Dinge als Pflegezeit bezeichnet.

Die "kurzzeitige Arbeitsverhinderung" [§ 2 PflegeZG] meint die Arbeitsbefreiung bis zu 10 Tage um "in einer akut aufgetretenen Pflegesituation" pflegen und/oder die Pflegeorganisieren zu können. Arbeitgeber können eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Pflege verlangen. Diese Regelung gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Das Gehalt wird in der Regel nicht weiter bezahlt.

Die eigentliche Pflegezeit meint die geplante Befreiung von der Arbeit bis zu sechs Monaten [§§ 3 und 4 PflegeZG]. In den sechs Monaten kann auch Teilzeit gearbeitet werden. Diese Regelung gilt nur für Betriebe mit mehr als 15 Angestellten.

Kündigungsschutz gilt in beiden Fällen vom Tag der Ankündigung bis zum letzten Tag der Arbeitsbefreiung.
! Diese Erklärungen sind nur als allgemeine Information gedacht. Wie in allen juristischen Fragen empfehlen wir Ihnen dringend Ihre individuelle Situation von einer qualifizierten Rechtsberatung (Berufsverbände, Verbraucherberatung, Rechtsanwälte) prüfen zu lassen. !

Aufzaehlung Internetseite über die Pflegereformen seit 1995

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