Für die wichtigsten Stichworte zur Einstufung in eine Pflegestufe
haben wir hier kurze Erklärungen geschrieben.
Die demographische Entwicklung in Deutschland wird immer wieder breit diskutiert. Wir werden älter (1):
| Lebenserwartung: |
Sterbetafel
1996/98 |
Sterbetafel
98/00 |
| eines neugeborenen Jungen: | 74,0 Jahre | 74,8 Jahre |
| eines neugeborenen Mädchens: | 80,3 Jahre | 80,8 Jahre |
Einige weisen darauf hin, dass es kein stichhgaltiges Argument gäbe, bei der Steigerung der Lebenserwartung eine Obergrenze anzunehmen. Vor diesem Hintergrund wird den Kindern des Babybooms prophezeit, dass nicht wenige von Ihnen 120 Jahre alt werden könnten (geboren 1960 Todesjahr 2080 ...). Die Auswirkungen dieser Entwicklung auf die Sozialen Sicherungssysteme seien katastrophal ist meist zu lesen. Vor allem aus Gewerkschaftskreisen kommen weniger pessimistische Aussagen, die auf weitere möglicherweise ähnlich bedeutende Einflüsse auf die Sozialversicherung hinweisen (2).
In der öffentlichen Debatte werden die Worte "alt und krank" meist in einem Atemzug genannt. Es lohnt genauer hinzusehen. Die Pflegeversicherung zahlt, wenn mindestens "erhebliche Pflegebedürftigkeit" (Stufe 1) vorliegt. In der Gruppe der 60 bis 80 jährigen sind das 3,9% der Bevölkerung. Bei den über 80 jährigen 28,3% (3).

Gisela Ascher hat 2002 in der Zeitschrift Dr. med. Mabuse einen Beitrag veröffentlicht, der die Erfolgsaussichten von Widerspruchsverfahren vor Gericht untersucht. Sie kommt zu dem Schluss, dass etwa die Hälfte aller Klagen ganz oder teilweise zum Erfolg führen.
(1) "Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (04/02)" und "Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (05/06)" von www.bmg.bund.de
(2) Hans Böckler Stiftung Impuls [PDF, 68 kb]
(3) "Vierter Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung" Download [PDF-Datei 2,6 MB] veröffentlicht im Januar 2008 auf www.bmg.bund.de